Eine Patientenverfügung regelt, was in medizinischen Notfällen geschehen soll, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann. Aus diesem Grunde sollte eine Patientenverfügung immer in schriftlicher Form abgefasst und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das Problem ist jedoch oftmals, dass sie im Ernstfall nicht schnell genug gefunden wird. In vielen Fällen ist sie auch nur begrenzt gültig, weil die Formulierungen ungenau sind oder weil sie nicht das gesamte Spektrum möglicher Notfälle abdeckt.
Redakteur
Patientenverfügungen oftmals unwirksam
Entscheidungen des BGH zeigen, dass Patientenverfügungen nur in seltenen Fällen den gewünschten Zweck erfüllen. Zwar wird immer dazu aufgerufen, mit einer Patientenverfügung vorzubeugen, allerdings zeigt die Praxis, dass diese nie zu Anwendung kommen, wenn es tatsächlich ernst wird. Der Grund hierfür liegt nicht in der mangelhaften Ausführung der Verfügung, sondern in zu ungenauen Formulierungen.
Patientenvollmachten und ihre Tücken
Wenn die eigenen geistigen Kräfte nachlassen, können oftmals wichtige Entscheidungen nicht mehr selbstständig im eigenen Interesse getroffen werden. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Arten Vollmachten, welche Angehörigen erlauben, die Interessen des Patienten wahrzunehmen. Zu diesen Vollmachten zählen
- Testament
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung