Patientenverfügung Vordruck

In der Patientenverfügung werden die Wünsche zur medizinischen Versorgung für den Fall einer schweren Krankheit geäußert. Wenn ein Patient nicht mehr selbst in der Lage ist zu sagen was er will, erfahren die behandelnden Ärzte auf diesem schriftlichen Wege die Verfügungen des Patienten. Einen Vordruck oder eine Kopie der Verfügung sollte den Angehörigen auch zur Verfügung stehen. Wenn diese informiert sind, dass es eine Patientenverfügung gibt und welche Behandlungen der Schwerkranke wünscht und vor allem ausschließt, bzw. welche Lebenserhaltenden Maßnahmen in den festgelegten Situationen nicht oder nicht mehr zur Anwendung kommen sollen, kann frühzeitig eingegriffen werden. Der Bundestag hat in den neuen Gesetzesvorschriften den Patientenwillen stärker in den Vordergrund gerückt.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung kann weitreichende Vorkehrungen für den Ernstfall treffen. Mediziner, Angehörige und Gerichte sind gehalten, sich nach dem Willen des Patienten zu richten. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten laut seiner Verfügung ist auch dann zu wahren, wenn medizinisch anderes geboten wäre.

Für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, kann der Patient in einer Betreuungsverfügung festlegen, welche Person seines Vertrauens gegebenenfalls als Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Anstelle der Betreuungsverfügung ist es aber auch möglich, dass der Patient eine Vorsorgevollmacht ausstellt und darin eine Person seines Vertrauens als Bevollmächtigten benennt.

Die Patientenverfügung heißt auch Patiententestament und hierin können die eigenen Ausführungen jedes Patienten verbindlich erklärt werden. Die nachstehenden Möglichkeiten können bedacht und mit Verfügungen bestimmt werden:

  • Ärztliches Handeln oder Nichthandeln
  • Behandlungsmethoden oder -umfang für die Sterbephase bei unheilbaren und unabwendbar zum Tode führenden Krankheiten
  • Dauerhafter Verlust der Fähigkeit zur Kommunikation
  • Erfordernis ständiger schwer wiegender Eingriffe
  • Behandlung für die Sterbephase
  • Organspenden

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als PDF-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Umfassende Informationen und kostenlose Vordrucke zur Patientenverfügung erhalten Sie kostenlos zur persönlichen Verwendung bei Ärzten, Apotheken, den Krankenkassen und auch bei diesen Institutionen:

  • Bundesärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
    Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin
    Telefon: 0 30/40 04 56-0 Fax: 0 30/40 04 56-3 88
    Homepage: www.baek.de
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
    Herbert-Lewin-Platz 2 10623 Berlin
    Homepage: www.kbv.de
  • Informationen zum Umgang mit Patientenverfügungen und zur ärztlichen Sterbebegleitung:
    Bundesärztekammer

Fazit: Der Patientenverfügung Vordruck sollte auf jedem Fall mit Ihrem Hausarzt durchgesprochen werden, er kennt Ihre Krankengeschichte und weiß auch fachmännischen Rat zu vielen medizinischen Fragen.

Bevor Sie also den Vordruck ausfüllen, ist ein Weg zum Arzt Ihres Vertrauens anzuraten.