Patientenvollmachten und ihre Tücken

Wenn die eigenen geistigen Kräfte nachlassen, können oftmals wichtige Entscheidungen nicht mehr selbstständig im eigenen Interesse getroffen werden. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Arten Vollmachten, welche Angehörigen erlauben, die Interessen des Patienten wahrzunehmen. Zu diesen Vollmachten zählen

Ein Unfall oder eine nicht entdeckte Krankheit kann von heute auf morgen das gesamte Leben auf den Kopf stellen. Was gestern noch als selbstverständlich betrachtet wurde, kann plötzlich nicht mehr selbstständig entschieden werden. Mit verschiedenen Vollmachten können Personen, nahestehenden Personen bevollmächtigen, Entscheidungen im Sinne der Betroffenen für sie zu treffen.

Testament

Das Testament zählt zu den bekanntesten Vollmachten. Hierbei geht es um die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten. Das Testament wird nach den eigenen Vorstellungen verfasst und von einem Notar oder Anwalt notariell beglaubigt. Darüber hinaus kann ein beglaubigtes Testament den Erbschein ersetzen. Ebenso ist eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gültig. Jedoch wird sie nicht immer und überall anerkannt. Um sich einen Überblick über die finanzielle Situation bei der Bank zu verschaffen, ist sie in jedem Fall ausreichend.

Vorsorgevollmacht

Weitverbreitet aber leider ein Irrtum ist die Annahme, dass Angehörige von Patienten eine automatisch eine Entscheidungsbefugnis besitzen, wenn der kranke Angehörige nicht in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Vom Gesetzgeber ist für diesen Fall ein der Einsatz eines Betreuers vorgesehen, welcher auch von einer fremden Person verkörpert werden kann. Um dies zu vermeiden, kann im Vorfeld eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet werden. Sie umfasst Entscheidungsgewalt bei Gesundheitsfragen, Heimaufenthalten und die Wahrnehmung von finanziellen Angelegenheiten, im Sinne des Patienten. Die Vertrauensperson sollte sorgefältig gewählt werden, weil sie keinerlei gesetzlichen Kontrollen ausgesetzt ist.

Patientenverfügung

Im Rahmen einer Patientenverfügung wird dem Patienten im Vorfeld schon eine Mitbestimmung eingeräumt, wenn er diese im Krankheitsfall nicht mehr persönlich wahrnehmen könnte. Für Ärzte ist die Verfügung bindend und sie müssen die Wünsche des Patienten in die Behandlung mit einfließen lassen. Die Angehörigen von Patienten werden gleichzeitig entlastet, wenn es um Fragen von lebenserhaltenden Maßnahmen gehen sollte. Die Wünsche müssen in Patientenverfügungen jedoch sehr präzise formuliert werden, damit diese im Zweifelsfall auch angewendet werden können. Da es sich hierbei um sehr komplexe Fragen und Formulierungen handelt, sollten sich Interessierte von Institutionen, wie beispielsweise Deutsche Stiftung für Patientenschutz, zuvor beraten lassen.

Betreuungsverfügung

Wenn eine Vertrauensperson im direkten Umfeld nicht gefunden werden kann, ist eine Betreuungsverfügung zu empfehlen. In dieser Betreuungsverfügung kann eine Person bestimmt werden, welche die Betreuung und die Wahrnehmung der Interessen eines Patienten im Ernstfall übernehmen soll. Hierbei kann es sich um Freunde, gute Bekannte oder auch um einen Anwalt handeln. Anders als bei der Vorsorgevollmacht, übernimmt das Gericht eine Kontrollinstanz, wodurch der Betreuer eine Vermögensaufstellung einmal pro Jahr einreichen muss. Bei der Wahl des Betreuers sollte trotzdem versucht werden, zunächst Verwandte einzubeziehen.