Betreuungsvollmacht Muster Vorlage

Was ist eine Betreuungsvollmacht?

Eine Betreuungsvollmacht ist eine schriftlich festgehaltene Vorsorge, die im Falle des Eintretens einer Krankheit jeglicher Natur (körperlich, geistig oder seelisch) dafür sorgt, dass ein Betreuer sich im Namen des Betroffenen um die zu regelnden Angelegenheiten kümmert.

Der Betreuer kann gesetzlich festgelegt werden, jedoch kann in der Vollmacht auch ein Betreuer bestimmt werden. Außerdem kann bestimmt werden, wer nicht aus Betreuer bestellt werden soll.

Die Vollmacht greift erst, wenn es sich um einen Volljährigen handelt, der einen Betreuer benötigt.

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Was beinhaltet eine Betreuungsvollmacht?

Neben der Frage, wer die Rolle des Betreuers einnehmen soll, können Wünsche bezüglich der Betreuung an sich angegeben werden. Hierzu zählen die Wohnform, die Verwaltung eventuellen Vermögens, Gesundheitsfragen und die Personenfürsorge.
Sie legen die Aufgaben Ihres Betreuers im Detail fest. Hierzu ist es nötig, dass Sie sich mit Fragen auseinandersetzen, die sich z.B. mit Ihrem Verbleib beschäftigen, wenn Ihre Wohnung nicht mehr für Sie geeignet ist, was im Falle eines medizinischen Notfalles geschehen soll und wer Zugriff auf Ihr Vermögen erhält.

Da die Aufgaben und Verwaltungsarbeiten meist gewisse Zeit in Anspruch nehmen, ist es sinnvoll, mehrere Betreuer in Erwägung zu ziehen, um Fehler, Verzögerungen und Überforderung zu vermeiden.

Was ist zu beachten?

Die Vollmacht kann jederzeit und von jedem Menschen erstellt werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, kann jedoch trotzdem angewendet werden. Sinnvoll ist dies zum Beispiel im Falle eines Zustandes des Betreuten, in dem bestätigt werden soll, dass er die Angaben in zurechnungsfähigem Zustand abgesegnet hat. Sie müssen die Vollmacht weder beim Amt noch bei einem Anwalt beantragen.

Sie sollten Ihre Vollmacht regelmäßig auf ihre Aktualität überprüfen. Die aktuelle Version muss mit Datum, Ort und Unterschrift versehen werden, damit auch für Dritte ersichtlich ist, dass es sich um Ihre derzeitigen Wünsche handelt.

Sie können Ihre Vollmacht entweder zuhause aufbewahren, beim Amtsgerichts hinterlegen oder in ein Vorsorgezentralregister eintragen lassen. Sollte ein Ernstfall eintreten, ist es gut, wenn Sie gut ersichtlich festhalten, wo die Vollmacht zu finden ist.
Möchten Sie das Betreuungsverhältnis auflösen, ist ein formloses Schreiben ausreichend. Die Vollmacht verliert mit dem Widerruf, dem Tod des zu Betreuenden oder seiner Genesung ihre Gültigkeit.

Wer kann als Betreuer eingesetzt werden?

Besteht der Wunsch nach einem bestimmten Betreuer, wird dieser vom Gericht überprüft, da er gewisse Voraussetzungen erfüllen muss. Dazu gehören Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, keine Schufa-Einträge oder Vorstrafen, grundlegende deutsche Sprachkenntnisse und ein Wohnort, der in der Nähe des Betreuenden liegt.

Der Betreuer trägt große Verantwortung und sollte sich dessen bewusst sein. Er sollte immer im Sinne des zu Betreuenden handeln, auch wenn es seiner persönlichen Vorstellung widerspricht. Auch sollte er die nötige Zeit für regelmäßige Besuche aufbringen können und diese mit seinem Privatleben vereinbaren können. Bedenken Sie diese Fragen auch hinsichtlich der Wahl eines möglichen Betreuers.

Einmal im Jahr muss der Betreuer Genehmigungen beim Amtsgericht einholen und außerdem damit rechnen, jederzeit kontrolliert werden zu können, beispielsweise wenn es um finanzielle Angelegenheiten des zu Betreuenden geht.