Die Vorsorge Vollmacht ist gesetzlich (PatVerfG) geschützt, und gehört zum Gesundheitsrecht. Jeder Mensch hat demnach das Recht, sein eigenes Schicksal ein Stück weit auch in einer hilflosen Lage noch zu bestimmen.
Vorsorge Vollmacht – Grundsätze zu den Aufgaben des Arztes
Ohne Vorlage einer Vorsorge Vollmacht ist es auch die Grundlage ärztlichen Handelns, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes jedes Menschen, das Leben zu erhalten und die Gesundheit wieder herzustellen bei Krankheiten. Die Intention des Arztes ist es das Leiden zu mildern und ein humanes Sterbenden zu ermöglichen wenn jede Hilfe nicht mehr greift. Die Verpflichtung geht im Prinzip nicht soweit das Leben unter allen Umständen maschinell aufrecht zu erhalten.
Es gibt durchaus auch Situationen, in denen auch Einschränkungen geboten sein könnten. Aus rein wirtschaftlichen Erwägungen darf keine Entscheidung getroffen werden.
Aktive Sterbehilfe ist allerdings auch auf Wunsch des Patienten nicht zulässig. Dies wird im deutschen Strafrecht mit Strafe bedroht. Jegliche Handreichung des Arztes bei einer Selbsttötung verneint auch der ärztliche Ethos und ist zusätzlich auch rechtswidrig.
Ist eine Vorsorge Vollmacht im Ernstfall überhaupt wirksam?
Eine vom Patienten rechtswirksam erstellte Vorsorge Vollmacht ist prinzipiell wirksam. Es könnten bei einer nicht gegebenen Geschäftsfähigkeit allerdings Zweifel an der Wirksamkeit der Vorsorge Vollmacht entstehen. In diesen Fällen würde vom zuständigen Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt. Das Gericht entscheidet welcher Betreuer bestellt wird wenn Zweifel an der Vollmacht bestehen gem. § 1896 Abs.2 Satz 2 BGB.
Hinweis: Es wäre also grundsätzlich hilfreich, wenn ein Bevollmächtigter nicht nur eine Vorsorge-, sondern auch eine Betreuungsverfügung in Händen hält.
Vorsorgevollmacht anfordern:
Hier kann unsere Vorsorgevollmacht per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als Word-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Vorsorgevollmacht wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.Was ist ein Vorsorgeregister?
Die Vorsorge Vollmacht kann entweder zu Hause aufbewahrt werden oder durch eine entsprechende Institution, also ein Vorsorgeregister.
Hinweis: Schauen Sie bitte zur Information und um entsprechende Kosten und Institutionen zu vergleichen in unsere Seite „Vorsorgeregister.“ Die Kosten und Leistungen der einzelnen Vorsorgeregister sind sehr unterschiedlich.
Beispiel eines Vorsorgeregisters:
Dieser Verband archiviert Original-Patientenverfügungen und Original-Vorsorgevollmachten.
Sie erhalten eine Hinweiskarte, die Sie stets bei sich führen sollten (Geldbörse, Brieftasche usw.).
Kosten: Nichtmitglieder 1 €/Monat
Mindeste Vertragslaufzeit: 2 Jahre (nach Ablauf der Zeit besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Aktualisierung der Vollmachten.
Die spezifische Hilfestellung zum Erstellen der eigenen Verfügung kostet 96 €.
www.patientenverfuegung.de
Bei verschiedenen Trägern bekommt man auch Hilfen zum Ausfüllen der Vorlage oder Formulare. Entsprechende kostenlose Muster stehen auch zum download bereit. Natürlich kann man sich auch anwaltliche oder ärztliche Hilfe für das Erstellen einer Vorsorge Vollmacht holen. Der Hausarzt weiß in der Regel sehr viel über den Gesundheitszustand seines Patienten und kann gute Hinweise zur Patientenverfügung oder zur Vorsorge Vollmacht geben. Es ist auch sinnvoll über eine entsprechende Betreuungsverfügung nachzudenken, denn in einer hilflosen Situation wird Ihnen sonst ein fremder Betreuer vom Vormundschaftsgericht zugewiesen.
Wo bekomme ich Vordrucke und Muster zur Vorsorge Vollmacht?
Patientenverfügung und auch Vorsorge Vollmacht Vordrucke und Muter bekommen Sie kostenlos zur eigenen Verwendung bei Ärzten, Apotheken und den Krankenkassen.