Was ist ein Berliner Testament?
Bei dem Berliner Testament handelt es sich um eine Form der Nachlassverwaltung, bei der sich Ehepaare gegenseitig als Vollerben einsetzen lassen. Kinder erben in diesem Fall, wenn beide Elternteile verstorben sind. Ihr Pflichtanteil steht ihnen dennoch zu. Die Kinder müssen nicht als Schlusserben eingesetzt werden. Das kann grundsätzlich jede Person sein, die die Eheleute dafür einsetzen.
Das Testament kann selbst verfasst oder von einem Notar aufgesetzt werden. Widerrufen werden kann es nur durch beide Partner gemeinsam, es sei denn, das Testament enthält eine Klausel, die festlegt, dass Änderungen auch nach dem Tod eines Partners vorgenommen werden können. Diese könnte beispielsweise im Falle einer Wiederhochzeit interessant werden.
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Hier finden Sie unsere Muster Vorlage im Word-Format für ein Berliner Testament. Diese dient als Anregung und ersetzt nicht die sorgfältige Überprüfung. Nach Eingabe Ihrer E-Mail Adresse und der Bestätigung der Hinweise erhalten Sie den Downloadlink per E-Mail zugeschickt. Unser Muster steht Ihnen dann zur persönlichen Anpassung im Word-Format zur Verfügung.
Wer benötigt ein Berliner Testament?
Diese Form des Testamentes wird von denjenigen benötigt, die sich und ihren Partner im Falle eines Todes absichern möchten. Insbesondere, wenn es sich bei dem Erbe auch im die gemeinsame Immobilie handelt, sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, damit der Partner dort weiterleben kann.
Wann kommt ein Berliner Testament zum Einsatz?
Dieses Testament kommt dann zum Einsatz, wenn ein Partner eines Ehepaares, das sich zuvor testamentarisch zu jeweiligen Alleinerben erklären lassen hat, verstirbt. In diesem Fall wird nicht die gesetzlich vorgegebene Erbfolge berücksichtigt, die vorsieht, dass die verbleibenden Erben eine Erbgemeinschaft darstellen, sondern der Partner verfügt vorerst alleine.
Varianten: Einheitslösung und Trennungslösung
Die Einheitslösung besagt, dass die Ehepartner sich gemeinsam für einen Schlusserben entscheiden. Wenn einer von ihnen stirbt, wird das Nachlassvermögen dem Eigenvermögen des Überlebenden zusammengeführt. Der verbleibende Ehepartner verwaltet diese Gesamtmasse und die Schlusserben erben das, was im Falle des zweiten Todes verbleibt.
Die Trennungslösung sieht eine Trennung der beiden Vermögen vor. Zwar erbt der Ehepartner das Vermögen, jedoch darf er das Erbe nicht ohne Weiteres ausgeben und fungiert eher als Verwalter, als sogenannter Vorerbe, für die Schlusserben, die gegen unzulässige Ausgaben ihres Erbes bereits vorgehen können, wenn der verbleibende Ehepartner noch lebt.
Grundsätzlich wird von der Einheitslösung ausgegangen, insofern das Ehepaar nicht ausdrücklich die Trennungslösung festgelegt hat.
Vor- und Nachteile des Berliner Testaments
Auch das Berliner Testament birgt Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Im Falle des Todes des Ehepartners ist der verbleibende Partner abgesichert. Er steht als Erbe an erster Stelle und ist kein Teil einer sogenannten Erbgemeinschaft. Die Eheleute entscheiden gemeinsam, was im Falle eines Todes beider mit dem Erbe geschieht. Üblicherweise werden die Kinder als Schlusserben bedacht. Diese Entscheidung kann der verbleibende Ehepartner nicht mehr rückgängig machen. Je nach Verlauf des weiteren Lebens kann diese Tatsache durchaus als Nachteil angesehen werden.
Außerdem ist eine erhöhte Erbschaftssteuer nicht auszuschließen, da die Kinder im Erbfall ihr Erbe nicht sofort ausgehändigt bekommen. Wenn das zweite Elternteil verstirbt, müssen die Kinder die Erbschaftssteuer auf das ganze Vermögen zahlen.
Der Anspruch auf den Pflichtteil bleibt für die Kinder auch im Rahmen des Berliner Testamentes bestehen. Sollten die Eltern keine Pflichtteilstrafklausel in das Testament aufgenommen haben, lässt sich dies nicht verhindern.