Patientenverfügung Muster

Hinweis: Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Patientenverfügung notariell beurkunden zu lassen, doch es ist als Beweisführung im Notfall anzuraten dies zu tun. Hierdurch werden Fälschungen von vorneherein verhindert und die Ernsthaftigkeit Ihres Willens unterstrichen.

Es wäre sinnvoll, zur Patientenverfügung auch eine General- und Vorsorgevollmacht zu erteilen, der Bevollmächtigte kann in Ihrem Sinne handeln und Ihren Wünschen im Falle einer Hilflosigkeit Geltung verschaffen. Behandelnde Ärzte sind zudem gegenüber Bevollmächtigten auch von ihrer Schweigepflicht entbunden.]

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als PDF-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








 

PATIENTENVERFÜGUNG

Ich der/die Unterzeichnende:

Vor- und Zuname (Geburtsname), geb. am (Datum),

Anschrift:

bestimme als Patientenverfügung folgenden Sachverhalt:

Falls ich meinen Willen unwiderruflich nicht mehr aus eigener Urteils- und Entscheidungsfähigkeit bilden kann dann wünsche ich Folgendes ausdrücklich:

Es soll auf Maßnahmen verzichtet werden, die lediglich eine Sterbens- und Leidensverlängerung bedeuten würden. Ich wünsche jedoch eine ausreichende Schmerzbehandlung, auch wenn sich mein Leben dadurch verkürzen würde.

Ausdrücklich bestimme ich:

Gerate ich in den Zustand ohne eine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins im Koma zu liegen, möchte ich weder Reanimationen noch lebensverlängernde Maßnahmen. Es ist auch von einer Intensivtherapie abzusehen und Transplantationen und künstliche Beatmung. Die vorgenannten Therapien möchte ich nur erhalten, wenn diese der Schmerzlinderung dienen.

Eine künstliche Ernährung soll unabhängig von der Form der künstlichen Gabe (Magensonde, Nase oder Bauchdecke, venöse Zuführung) keinesfalls erfolgen. Eine eventuell bereits eingeleitete künstliche Ernährung soll beendet werden. Auch die künstliche Flüssigkeitszufuhr soll nach ärztlicher Einschätzung reduziert oder beendet werden.

Das Gleiche gilt, wenn aufgrund einer Gehirnschädigung meine Befähigung eine Entscheidung zu treffen und mit anderen Menschen Kontakt aufzunehmen unwiderruflich beendet ist. Dieser Wunsch gilt besonders auch dann, wenn der Todeszeitpunkt noch nicht feststellbar ist oder ich in Folge einer Demenzerkrankung nur noch mit andauernder Hilfestellung leben kann. Sollte ich nicht mehr in der Lage sein, Nahrung und Flüssigkeit auf natürlichem Wege zu mir zu nehmen oder an einer unheilbaren Krankheit leiden und mich im Endstadium befinden gelten ebenfalls die vorgenannten Maßgaben.

Meine Patientenverfügung gilt unabhängig von weiteren Vollmachten fort ohne zeitliche Einschränkung. Sie bleibt bestehen bis zum ausdrücklichen Widerruf.

Ort/Datum

Unterschrift des Ausstellers

 

Notare empfehlen die ärztliche Aufklärung vor dem Erstellen einer Patientenverfügung

Erläuterung: Es gibt ganz unterschiedliche Situationen für die Festlegungen in der Patientenverfügung. Jeder Mensch wünscht sich ein würdiges Sterben und nur der Mediziner kann Ihnen weitere Erklärungen geben, damit Sie als Laie nur mit fast 100 % Sicherheit die wirklich aussichtslosen Situationen herausfiltern.

Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten zur Erstellung der für Sie optimalen Patientenverfügung.

Weitere Vorgaben zu den ärztlichen Behandlungen, denn Art und Umfang bestimmen Sie als Patient selbst, möchten Sie:

  • Die Beendigung bestimmter medizinisch möglicher Maßnahmen
  • Basisversorgung
  • Schmerz- und Symptombehandlung (Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe usw. fachgerecht lindern)
  • Eine menschenwürdige Unterbringung
  • Zuwendung  wie Füttern und Körperpflege
  • Hunger­ und Durstempfinden in jedem Fall gelöscht haben (künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme)
  • Das Bewusstsein dämpfende Mittel
  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Reanimationen (Wiederbelebung bei Herz- und Kreislauferkrankungen)

Soll ein Notarzt verständigt werden im Notfall?

Alle Fragen und Ihre Vorgaben können in der Patientenverfügung abgeklärt werden. Die Verfügungen kann man ebenfalls zentral speichern lassen. Auf jeden Fall sollten zumindest Ihre Angehörigen von dieser Verfügung wissen oder als Bevollmächtigte in Ihrem Sinne handeln.