Formular Patientenverfügung

In diesem Artikel gehen wir auf den wesentlichen Inhalt zum Erstellen eines Formulars für die Patientenverfügung ein. Es gibt eine große Anzahl von Mustern, Formularen und Vorlagen für Patientenverfügungen. Ob Sie tatsächlich für Ihre Zwecke und Vorhaben ein fertiges Formular benutzen müssen Sie als Patient zwar entscheiden, doch es ist auf jeden Fall ratsam dies mit dem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Die Patientenverfügung bringt nicht nur die unterschiedlichen Wertvorstellungen des betroffenen Menschen zum Ausdruck sondern entscheidet im Ernstfall über Leben und Tod. Der Arzt wird Sie bei der Besprechung auch auf die verschiedenen Formulare zu den Patientenverfügungen hinweisen. Zudem kann er Ihnen auch inhaltlich helfen, denn exakte Aussagen zu den einzelnen Situationen sind für Laien schwerlich zu treffen. Jeder Mensch hat zwar die Vorstellung, dass er bestimmte ärztliche Maßnahmen für sich ablehnt, doch was in der betreffenden Situation tatsächlich angezeigt ist kann er ganz schwer beurteilen. Trotzdem ist es mit ärztlicher oder anwaltlicher Hilfe (Anwalt im Gesundheitsrecht) möglich zu bestimmen, was an lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht ist und was unterbleiben soll.

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als PDF-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Wo bekomme ich Formulare für eine Patientenverfügung?

Hinweisen möchten wir ganz besonders auf die folgenden vorgefertigten Formulare folgender Institute:

In welchen Situationen sollte die Patientenverfügung wirken?

Formulare zur Patientenverfügung enthalten zum Beispiel meist Aussagen zu folgenden Fällen:

  • Eine würdige Sterbephase
  • Unaufhaltbare und schwere Erkrankungen
  • Dauerhafter Verlust jeglicher Kommunikationsfähigkeit
  • Demenz
  • Apallisches Syndrom
  • Schädelhirntrauma)
  • Akute Gefahr des Lebens
  • Irreversible Bewusstlosigkeit

Kann ich bestimmte Maßnahmen in diesen Fällen ablehnen?

Ja, Sie können für alle aufgeführten Fälle in Ihrer Patientenverfügung Vorgaben für den Art machen und zwar zu folgenden ärztlich vorgesehenen Behandlungen:

  • Einleitung
  • Umfang
  • Beendigung

Dies betrifft folgende Maßnahmen:

  • Künstliche Ernährung
  • Künstliche Beatmung
  • Dialyse – Behandlung
  • Organ Ersatz
  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Medikamente wie beispielsweise Antibiotika, Psychopharmaka oder Zytostatika
  • Schmerzbehandlungen
  • Einweisung zu Unterbringung und Pflege (wie, wohin und wann)
  • Betreuende Anordnungen
  • Einen würdigen Sterbeprozess

In jedem Fall ist der Arzt gehalten, sich bei Anwendbarkeit eng an die Vorgaben der Vorsorgevollmacht zu halten. Die Patientenverfügung wird trotzdem in der konkreten Notfall-Situation vom Arzt überprüft.

Was sollte noch in meiner Patientenverfügung stehen?

Um den vermuteten Willen sicherer feststellen zu können, wäre es auch gut, zu den eigenen Lebensvorstellungen, die eigene religiöse Einstellung Stellung zu nehmen. Auch die  Beurteilung von Schmerzsituationen und schweren bleibenden Körperschäden in der nachfolgenden Lebenszeit sollte unbedingt mitgeteilt werden, damit sich der behandelnde Arzt ein Bild machen kann.

Fazit: Das Erstellen einer Patientenverfügung hilft nicht nur dem behandelnden Arzt in Ihrem Sinne zu handeln, sondern vor allem auch Ihren Angehörigen, die ohnehin in einer sehr schwierigen Situation mitunter total überfordert sein könnten.