Betreuungsverfügung Muster Vorlage

Was versteht man unter einer Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Ihre Angelegenheiten für Sie erledigt, wenn Sie selber dies nicht mehr können. Eine Betreuungsverfügung ist dasselbe wie eine Betreuungsvollmacht. Von einer Vorsorgevollmacht unterscheidet sie sich dadurch, dass das Betreuungsgericht eine Person bestellt, die Ihre Betreuung wahrnimmt. Haben Sie keine Verfügung erstellt, wird das Gericht unter Umständen jemanden bestimmen, der Ihnen nicht recht ist. Darum ist es besser, frühzeitig zu entscheiden, wer diese Aufgabe übernehmen soll.


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Hier finden Sie unsere Muster Vorlage im Word-Format für eine Betreuungsverfügung. Diese dient als Anregung und ersetzt nicht die sorgfältige Überprüfung. Nach Eingabe Ihrer E-Mail Adresse und der Bestätigung der Hinweise erhalten Sie den Downloadlink per E-Mail zugeschickt. Unser Muster steht Ihnen dann zur persönlichen Anpassung im Word-Format zur Verfügung.








Wer benötigt eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsvollmacht ist eine vernünftige Lösung für alle Menschen, die nicht mehr für sich selber sorgen können. Da jeder infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung in die Lage kommen kann, dass eine Selbstversorgung nicht mehr möglich ist, sollte auch jeder darüber nachdenken, ob er mit einer entsprechenden Verfügung für den Notfall vorsorgt.

Wie muss eine Betreuungsverfügung aussehen? Was sollte darin geregelt sein?

Der Gesetzgeber hat freigestellt, wie eine Betreuungsvollmacht aussehen kann. Im eigenen Interesse sollte die Erstellung aber immer in schriftlicher Form abgefasst werden. Wenn Sie niedergeschrieben haben, wen Sie als Betreuer einsetzen wollen, kann das Betreuungsgericht Ihrem Antrag schneller nachkommen. Sie sollten zudem darauf achten, die Verfügung immer aktuell zu halten. Hierfür ist es schon ausreichend, wenn Sie einmal im Jahr das Geschriebene mit dem Ort, dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift unterzeichnen.

Der Inhalt der Vollmacht wird geprägt von der Frage, wen Sie zu Ihrem Betreuer bestimmen. Bei dieser Entscheidung sollten Sie sich die folgenden Fragen vor Augen halten:

  • Eignet sich die Person, die ich zum Betreuer bestelle?
  • Wird sie die Verpflichtung, die ich ihr auferlege, akzeptieren?
  • Hat diese Person die erforderliche Zeit, um regelmäßig nach mir zu sehen
  • Wird sie immer die richtigen Entscheidungen treffen?
  • Kann ich die Person damit belasten, sich um meine Angelegenheiten zu kümmern?

Über diese Fragen hinaus sollte die Person, die von Ihnen bestimmt wird volljährig und geschäftsfähig sein. Des Weiteren darf sie keinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis und auch keine Vorstrafen haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ausreichend gute Deutschkenntnisse bei Ihrer Vertrauensperson vorhanden sind und Sie nicht allzu weit von Ihrem Betreuer entfernt wohnen.

Neben der Bestimmung des Betreuers können Sie in der Betreuungsverfügung entscheiden, ob der Betreuer auch die Verwaltung Ihres Vermögens übernehmen soll und welcher Arzt für Ihre Gesundheitsvorsorge zuständig sein soll.

Darauf sollten Sie auch achten

Die Betreuungsvollmacht ist ein Dokument der Patientenvorsorge (ebenso wie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht), das Sie zur Ihrer zusätzlichen Absicherung von einem Notar beglaubigen lassen sollten. Da die Vollmacht durch Ihre Unterzeichnung bereits gültig wird, ist eine Beglaubigung nicht unbedingt erforderlich. Damit Ihre getroffenen Entscheidungen jedoch über jeden Zweifel erhaben sind, sollten Sie auf die notarielle Beurkundung nicht verzichten.

Die Verfügung ist über den Tod des Verfügenden hinaus gültig. Dies wurde durch das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (1 U 72/15) nochmals bekräftigt. Die einzige Person, die diese Gültigkeit einschränken kann, ist der Unterzeichner. Der Aussteller kann die ursprüngliche Verfügung auch widerrufen und später eine andere Person als Betreuer einsetzen. Auch dieser Widerruf kann formlos erfolgen und bleibt so lange gültig, bis der Unterzeichner eine andere Regelung trifft.

Im Gegenteil zu der Verfügung kann die Betreuung enden, wenn sich die betreute Person wieder so weit erholt, dass sie ihre Angelegenheiten wieder selber regeln kann.

Welche Kosten sind mit der Erstellung einer Betreuungsvollmacht verbunden?

Da Sie nicht zwingend jemand bemühen müssen, die Vollmacht zu erstellen, fallen zunächst einmal keine Aufwendungen an. Falls Sie diese von einem Notar beglaubigen lassen, müssen Sie mit Kosten zwischen 20 und 70 Euro rechnen. Auch wenn Sie sich dazu entschließen, die Betreuungsverfügung mit der Hilfe eines Rechtsanwalts aufzusetzen, wird das Geld kosten. Dafür sind Sie aber auf der sicheren Seite, was die Rechtssicherheit angeht.