Qualitätsprüfung bei Pflegeheimen: Änderungen 2019

Ab November 2019 ist es soweit: Die Qualitätsprüfung für Pflegeheime wird in Deutschland reformiert. Endlich – werden nun einige sagen. Denn die bisherige Prüfung hatte einige unverkennbare Schwachstellen. Welche das waren und wie der neue sogenannte Pflege-TÜV diese reformieren will, erfahren Sie hier…

Die Ergebnisse der bisherigen Qualitätsprüfung bei Pflegeheimen

Qualitätsprüfung bei Pflegeheimen
Die Qualität der Pflegeeinrichtungen soll durch eine Reform im Pflege-TÜV zukünftig verbessert werden.

Um zu verstehen, warum die neue Qualitätsprüfung bei Pflegeheimen derart freudig erwartet wurde, muss man das alte System kennen. Natürlich wurden auch in der Vergangenheit schon Pflegeheime auf ihre Qualität hin untersucht.

Angehörige oder ältere Personen, die sich für sich selbst um ein Pflegeheim bemühten, konnten sich auch schon früher über die Einrichtung informieren. Allerdings hatte das System einige Mängel. So konnten beispielsweise schlechte Leistungen in der Pflege durch sehr gute Noten beim bürokratischen Aufwand ausgeglichen werden.

Noch dazu hatten fast alle Pflegeheime in der Gesamtnote eine gute Beurteilung. Ein Bewertungssystem, bei dem alle Pflegeeinrichtungen mit guten oder gar sehr guten Pflegenoten abschneiden, verfehlt seinen Zweck. Denn wie will man sich ein Bild machen, wenn durch die Bank weg alle Einrichtungen überdurchschnittlich bewertet werden?

Bestrebungen zum neuen System seit 2016

Auch aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Jahr 2016 im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II den „Qualitätsausschuss Pflege“ ins Leben gerufen. Seine Aufgabe: Das bisherige Prüfverfahren sollte überarbeitet und ein neues, transparentes System geschaffen werden. Nach einigen Anstrengungen wurde im Laufe des letzten Jahres die Reform beschlossen und durchgesetzt.

Erste Daten wurden schon im Oktober 2019 an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt. Dabei erheben die Pflegeheime selbst bestimmte Parameter, nach denen die Qualität der Pflege in ihrer Einrichtung beurteilt wird.

Das DAS legt objektive Kriterien an und teilt den Einrichtungen mit, was bereits gut läuft und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt. Genau das soll nun regelmäßig und zwar in Abständen von sechs Monaten durchgeführt werden.

DAS und MDK überprüfen Qualität der Pflegeheime

Neben den Daten, die das DAS bekommt, wird die Qualität der Pflege auch noch von einer weiteren Institution überprüft. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist ebenfalls damit betraut, die Qualität der Pflegeeinrichtungen zu überprüfen und zu bewerten.

In die Bewertung fließen zum einen die Daten ein, die das DAS bereits bearbeitet hat. Zum anderen kommen beim MDK aber auch die Bewohner selbst zu Wort. Mitarbeiter des MDK unterhalten sich dabei mit ausgewählten Bewohnern der jeweiligen Einrichtung und klopfen dabei verschiedene Kriterien ab.

Unter anderem wird die Pflege dabei anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Wie ist die Mobilität der Bewohner?
  • Können sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten noch selbst versorgen?
  • Wie gut werden sie bei grundlegenden Dingen wie essen, trinken und dem Gang zur Toilette unterstützt?
  • Wie ist das Therapieangebot in der Einrichtung?

Neue Qualitätsprüfung mit echten Ergebnissen

Kommt der MDK bei seiner Beurteilung zu dem Ergebnis, dass sich die Pflegeeinrichtung verbessern muss, empfiehlt der Dienst in der Regel konkrete Maßnahmen. Diese zu überprüfen ist ebenfalls Teil des neuen Pflege-TÜVs. Kommt die Einrichtung den Auflagen nämlich nicht nach, drohen Konsequenzen.

Stellt sich bei einer erneuten Überprüfung heraus, dass das Pflegeheim alles unverändert gelassen hat, kann die Pflegekasse die Vergütung kürzen oder gleich den Vertrag kündigen.

So können sich Interessierte informieren

Natürlich bleibt der Pflege-TÜV unwirksam, wenn Betroffene nicht wissen, wie und wo sie sich über die Ergebnisse informieren können. Geplant ist, dass zukünftig die Pflegekassen eine Übersicht über die verschiedenen Einrichtungen mitsamt der Benotung zur Verfügung stellen. Auf der Internetseite sollen Verbraucher dabei nicht nur das Gesamturteil finden, sondern die Ergebnisse auch nach bestimmten Kriterien filtern können.

So soll es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen leichter gemacht werden, genau die Einrichtung zu finden, die zu den individuellen Bedürfnissen passt. Damit wäre ein echter Fortschritt in der Pflege erreicht.