Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Es ist leider eine traurige Gewissheit: Nicht alle von uns dürfen sich bis an ihr Lebensende bester Gesundheit erfreuen. Eine beträchtliche Anzahl wird im Alter auf Hilfe angewiesen sein. Damit dann wenigstens die Formalitäten geregelt sind, sollten man sich bereits frühzeitig mit den Themen rund um Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht beschäftigen. Wir haben wissenswerte Fakten zum Thema hier zusammengetragen.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht: Der Unterschied ist immens wichtig

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können sich widersprechen.
Patienten sollten den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kennen.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht – beide Dinge klingen sehr ähnlich, sind aber tatsächlich sehr unterschiedlich. Aber nicht nur das: Sie können sich sogar widersprechen. Denn wer eine Betreuungsverfügung aufgesetzt hat, darf nicht noch eine Vorsorgevollmacht ausfüllen. Existieren nämlich die beiden Dokumente parallel, dann kann es zu Verwirrungen kommen. Das zuständige Gericht weiß dann im schlimmsten Fall nämlich nicht, was nun der Wille der Person war, die nun auf Hilfe angewiesen ist.

Für die Patienten bedeutet das unter Umständen, dass gegen ihren beabsichtigen Willen entschieden wird. Und das nur deshalb, weil man sich über die Unterschiede zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht nicht im Klaren war. 

Die Vorsorgevollmacht: Das bedeutet sie

Die Vorsorgevollmacht ist in der Tat eine echte Vollmacht. das bedeutet, dass der darin benannte nach bestem Wissen und Gewissen über den Patienten, der selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, entscheiden kann. Damit eine Vorsorgevollmacht auch einen rechtlichen Anspruch auf Verbindlichkeit hat, muss der Aussteller sie eigenhändig unterzeichnen. Patienten, die ganz sichergehen wollen, dass sie keinen Fehler bei dem Verfassen ihrer Vorsorgevollmacht machen, sollten einen Rechtsanwalt oder Notar zu Rate ziehen. Formfehler, die am Ende die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht einschränken könnten, können so vermieden werden.

Wenn eine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt und der Patient nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen, ist allein die benannte Person für ihn oder sie verantwortlich. Das bedeutet auch, dass das Gericht keinen Betreuer mehr bestellen kann. Die Vorsorgevollmacht hat aber noch weitere Befugnisse: Wurde bereits ein Betreuer für den Patienten eingesetzt und taucht erst im Nachhinein die Vorsorgevollmacht auf, dann kann der Betreuer durch die Person ersetzt werden, die in der Vollmacht benannt ist. 

Die Betreuungsverfügung: Das bedeutet sie

Der größte Unterschied der Betreuungsverfügung zur Vorsorgevollmacht ist die Rechtsverbindlichkeit. Während, wie wir gesehen haben, die Vollmacht ein Dokument ist, das einen rechtlichen Betreuer einsetzen kann, ist das bei der Verfügung nicht so. Derjenige, der in der Betreuungsverfügung genannt wird, kann daher nicht rechtsverbindlich irgendwelche Entscheidungen durchsetzen. Das muss sich jetzt nicht unbedingt auf Dinge wie lebenserhaltende Maßnahmen beziehen, denn die sind wiederum in einer Patientenverfügung geregelt. Aber auch andere wichtige Schritte, die vielleicht notwendig werden, kann die benannte Person aus der Betreuungsverfügung nicht ohne weiteres durchführen. Den Verkauf oder die weitere Vermietung von Immobilien, beispielsweise. 

Um solche Geschäfte für die geschäftsunfähig gewordene Person durchführen zu dürfen, muss eine Bestallung durch das Gericht erfolgen. In diesem Prozess wird die Person dann rechtsverbindlich als Betreuer eingesetzt. Allerdings ist das Gericht immer noch dafür verantwortlich, den Betreuer zu überwachen. Eigenmächtige Entscheidungen, wie sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht möglich sind, kann der Betreuer bei einer Betreuungsverfügung also nicht ohne weiteres treffen.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht: Wie man es richtig macht

Außerdem wichtig: Wenn Sie diese Verwirrungen vermeiden möchten, sollten Sie sich definitiv für ein Dokument entscheiden. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Art die richtige für Sie sein könnte, stellen Sie sich folgende Fragen. Was möchten Sie mit dem Dokument erreichen? Soll die Person vollkommen unabhängig Entscheidungen für Sie treffen können? Dann ist eine Vorsorgevollmacht wohlmöglich das richtige für Sie. Ist es Ihnen dagegen lieber, wenn die Person von außen, also durch ein Gericht, überwacht wird, dann dürften Sie mit der Betreuungsverfügung gut beraten sein. Sollten Sie sich unsicher sein, sprechen Sie mit einem Anwalt über ihre offenen Fragen. Er kann Sie noch einmal umfassend zum Thema beraten. 

 

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