Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson im Falle einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit für Sie zu handeln. Sie ist eine Befugnis, die zu einem später liegenden Zeitpunkt in Kraft tritt. Solange Sie selbst in der Lage sind Ihre Entscheidungen treffen, sind Sie durch die Vorsorgevollmacht also nicht entmündigt.

Was kann man mit einer Vorsorgevollmacht verfügen?

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen als so genannter Vollmachtgeber eine Vertrauensperson, die für Sie als Betreuer alle in der Vollmacht erteilten Befugnisse wahrnimmt. Wenn rechtliche Entscheidungen auftreten, entscheidet die Person Ihres Vertrauens, jedoch nur dann wenn Sie selbst dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr können. Eine Vorsorgevollmacht kann auch jederzeit sogar mündlich widerrufen werden.

Sollte der Ernstfall nicht eintreten, verfällt diese Vorsorgevollmacht und wird nicht wirksam. Es handelt sich also bei der Vorsorgevollmacht um eine reine Vorsorgemaßnahme. Die Vorsorgevollmacht in Kombination mit einer Betreuungsverfügung und/oder einer Patientenverfügung wird gemeinhin empfohlen und hat sich in der Praxis bewährt. Gemeinsam stellen sie eine gute Basis um auf alle rechtlichen Eventualitäten der schweren Krankheit, eines Unfalls oder auch des Alters vorbereitet zu sein.

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Was geschieht, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, muss das zuständige Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie einsetzen. Mithilfe der ausgefertigten Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, welcher Mensch für Sie handeln soll und darf. An diese Vorgaben müssen sich die Behörden in der Regel auch halten.

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung bestimmt der Vollmachtgeber, welche medizinischen Behandlungen der Bevollmächtigte zulassen  darf und welche unerwünscht sind.

In der Vorsorgevollmacht haben Sie auch ohne Stimme die Verfügung über ihr Vermögen

Im Rahmen der Vorsorgevollmacht legen Sie fest welche rechtlichen Aktivitäten Sie dem Stellvertreter zugestehen. Meistens wird die Vorsorgevollmacht für die finanziellen Entscheidungen oder bei der Heimunterbringung im Alter angewandt. Dem Bevollmächtigten sollten Sie in allen Fragen voll vertrauen können, denn er muss keinerlei Rechenschaft für sein Tun ablegen. Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel an der Integrität haben ist zu empfehlen, einen weiteren Bevollmächtigten zu bestimmen. In diesem Fall können beide nur gemeinsam entscheiden und sich dadurch auch kontrollieren.

Der Gesetzgeber hat ebenfalls eine Richtlinie erlassen, in welchem Umfang eine Stellvertretung erlaubt ist. Nicht gestattet ist zum Beispiel:

  • Dass der Betreuer für Sie wählt
  • Dass er in Ihrem Namen ein Testament errichtet
  • Ebenso kann er keine Eheschließung veranlassen

Vorsorgevollmacht kann vom Notar beglaubigt werden

Rechtswirksame Vorsorgevollmachten können nur von geschäftsfähigen Menschen erstellt werden. Falls dies angezweifelt werden könnte ist anzuraten, ein ärztliches Attest anzufügen. Es bestünde ansonsten die Gefahr, dass das zuständige Betreuungsgericht die Rechtswirksamkeit der Vorsorgevollmacht außer Kraft setzt. In diesem Fall muss es trotz dieser unwirksam gewordenen Vorsorgevollmacht einen Betreuer einsetzen.

Auch eine notarielle Beurkundung könnte in diesem Falle empfehlenswert sein. In den allermeisten Fällen ist durch die notarielle Beurkundung jeder Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers aufgehoben. Notare sind verpflichtet, diese Fakten vor der Beurkundung zu prüfen. Zum anderen ist eine notarielle Erstellung bei Grundstücksgeschäften oder einer Immobilienbeteiligung bei der Vorsorgevollmacht sogar notwendig.

Kann der Bevollmächtigte auch eine Fotokopie der Vorsorgevollmacht vorlegen?

Eine Kopie ist im Rechtsverkehr grundsätzlich nicht gültig selbst wenn sie beglaubigt ist. Deshalb muss man immer das Original der Vorsorgevollmacht  vorlegen bei Rechtsgeschäften. Notare sind jederzeit in der Lage eine weitere Originalausfertigung zu erstellen. Falls der Bevollmächtigte das Original also verliert, kann er sich beim Notar jederzeit eine neue Urkunde ausfertigen lassen.

Wo erhalte ich eine kostenlose Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung und auch Vordrucke für die Vorsorgevollmacht erhalten Sie kostenfrei zur weiteren Verwendung bei Ärzten, in vielen Apotheken, bei den Krankenkassen.