Patiententestament

Das Patiententestament ist eine persönliche Verfügung über die ärztliche Notfallbehandlung.
Das Patiententestament wird deshalb auch Patientenverfügung genannt. Durch das Patiententestament haben Sie die Möglichkeit dem Arzt zu übermitteln, welche Behandlungsmethoden Sie ausschließen in ganz bestimmten Situationen. Das Patiententestament kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden.

Patiententestament ist wirksam bei Todesgefahr

Diese Vorsorgevollmacht räumt der Gesetzgeber (PatVerfG) ein für den Fall dass der Patient selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Aufgrund der Befugnisse des Patiententestaments kann ein Mensch Ihres Vertrauens die Führung Ihrer Geschäfte weiterhin wahrnehmen. Das Patiententestament kann auch eine Vorsorgevollmacht für Angehörige sein und hierfür ist keine Form zwingend vorgeschrieben. Es ist im Notfall jedoch sinnvoll diese schriftlich abgefasst und unterschrieben zu haben.

Der Verfasser des Patiententestaments sollte einen Hinweis eintragen, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und sich eingehend informiert hat. Fall man ärztliche oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist anzuraten den Stempel und die Unterschrift des Beraters zusätzlich einzufügen zur Bekräftigung der Willenserklärung.

Hinweise zum Patiententestament – die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Mit den Jahren und Erfahrungen ändern Menschen ihre Wertvorstellungen und Ziele. Aus diesem Grund ist es ratsam von Zeit zu Zeit darüber nachzudenken ob die Verfügungen des Patiententestaments immer noch aktuell sind. Ärzte sind bei zu alten Patientenverfügungen zudem auch misstrauisch. Was der Notfallpatient vor 15 – 20 Jahren einmal niedergeschrieben hat, muss in späteren Jahren keine Bedeutung mehr haben. Die Ärzte müssen zwar auch diese alte Verfügung als bindend hinnehmen, doch sie werden sich rückversichern durch Gespräche mit den engsten Angehörigen. Es ist nach so langer Zeit zumindest zu prüfen, ob der ­Patient auch jetzt noch der Meinung ist, wie er es vor langer Zeit formulierte.

Patiententestament und Vorsorgevollmacht sind die perfekte Vorsorge

Die ­Patientenverfügung (Patiententestament) sollte im besten Falle mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden. Angehörige dürfen nämlich entgegen der allgemeinen Annahme nicht automatisch Anweisungen geben. Ohne Vorsorgevollmacht ist auch die engste Vertrauensperson nicht berechtigt im Namen eines anderen Menschen zu handeln.

Man kann eine oder mehrere Vertrauens­personen im Patiententestament ermächtigen. Hat man niemanden ermächtigt, muss das Vormundschaftsgericht nach eigenem Gutdünken den Betreuer für Menschen in hilflosen Lagen bestellen.

Ausgestattet mit Patiententestament und Vorsorgevollmacht kann der Berechtigte, in Vertretung den Willen des Patienten bei Ärzten oder Pflegeeinrichtungen durchsetzen.

Neben Gesundheits­fragen kann man darin auch bestimmen, wer die Angelegenheiten in Vermögensdingen regelt. Falls eine lange Abwesenheit zu befürchten ist müssen der  Mietvertrag gekündigt, der Haushalt aufgelöst oder auch Kreditgeschäfte gelöst werden.

Entscheidet der Bevollmächtigte im Alleingang über mich?

Falls der Bevollmächtigte den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen verlangt und der  Arzt damit nicht einig geht, kann dieser das Vormundschaftsgericht zur Prüfung anrufen. Dieses entscheidet, ob diese Willenserklärung des Bevollmächtigten durch den Inhalt des Patiententestaments genehmigt ist. Dies könnte einen Gewissenskonflikt heraufbeschwören, doch meist

kommen Arzt und Bevollmächtigter gemeinsam zur gleichen Entscheidung. In der Regel sucht man sich eine Vertrauensperson aus und kann daher auch sicher sein, dass im eigenen Willen gehandelt wird im Notfall.

Die Mediziner sehen die Verfügungen im Patiententestament als verpflichtende Anweisung des Patienten, die ihnen erleichtert die Wünsche auch im Notfall noch zu ergründen.

Das Patiententestament muss auffindbar sein im Notfall

Vollmachten können nur dann wirksam werden wenn die Ärzte vom Patiententestament erfahren. Aus diesem Grund muss unbedingt eine Karte mit einem Hinweis auf das Archiv der Originalverfügung in Brieftasche oder Geldbörse. Informieren Sie zusätzlich Ihre Angehörigen auch diese werden vom Arzt sofort benachrichtigt und befragt. Alleinstehende sollten auf jeden Fall ihr Patiententestament bei einer zentralen Einrichtung registrieren oder besser noch archivieren lassen. Die Archive unterscheiden sich im Preis und im Leistungsumfang. Eine Übersicht können Sie einsehen in unserem Artikel „Vorsorgeregister“.

Wo erhalte ich ein kostenloses Muster für ein Patiententestament?

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung (Patiententestament) erhalten Sie auch als Vordruck Formular zum downloaden beim Bundesministerium für Justiz. Patientenverfügung und auch die Vorsorgevollmacht kann man als Vordruck ebenfalls kostenfrei bei Ärzten, Apotheken und den Krankenkassen erhalten.