Betreuungsvollmacht

Menschen, die niemanden mit einer Betreuungsvollmacht ausstatten erhalten im Falle des Verlusts der Eigenbestimmung vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer zugewiesen. Besser ist es in vielen Fällen, sich seinen Betreuer selbst auszuwählen, denn diese Vertrauensperson kann man mit dem notwendigen Wissen um die eigenen Wünsch frühzeitig versorgen. Zudem kann man in dieser Betreuungsverfügung auch persönliche und schriftliche Leitlinien setzen. Es ist möglich, in der Betreuungsvollmacht  zu regeln, wie sich der betreuende Bevollmächtigte in Detailfragen zu gesundheitlichen Fragen und auch der Wahl einer notwendig gewordenen Pflegeeinrichtung verhalten soll.

Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht sind ein gutes Duo zur Vorsorge. Auf Basis einer Patientenverfügung kann der Betreuer zudem Fragen der medizinischen Behandlung für Sie regeln. Dies gilbt natürlich nur für die Situation in der Sie sich nicht mehr selbst zu einer Behandlungsmethode äußern können. Zum Beispiel bei einem schweren Unfall im Koma oder bei alten Menschen bei einer Demenz.

Betreuungsvollmacht  und Patientenverfügung erlauben genaue Vorgaben zu Art und Umfang der Bevollmächtigung. Sie haben auch die Möglichkeit die Behandlungsformen auszuschließen oder zu erlauben. Viele Mensche lehnen lebenserhaltende Techniken und eine künstliche Lebensverlängerung ab. In diesem Fall muss man klar bestimmen, wie weit die Behandlung gehen soll. Wünsche ich noch eine künstliche Beatmung, eine Dialyse oder möchte ich in bestimmten Fällen, dass ausgeschaltet wird? Für Laien ist die Abschätzung jedoch schwierig, wann ein Mensch dem Tode unentrinnbar nahe ist.

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BetreuungsvollmachtHier finden Sie unsere Muster Vorlage im Word-Format für eine Betreuungsvollmacht. Diese dient als Anregung und ersetzt nicht die sorgfältige Überprüfung. Nach Eingabe Ihrer E-Mail Adresse und der Bestätigung der Hinweise erhalten Sie den Downloadlink per E-Mail zugeschickt. Unser Muster steht Ihnen dann zur persönlichen Anpassung im Word-Format zur Verfügung.








Die moderne Medizin stellt den Patienten umfangreiche Wege zur Verfügung jedoch auch viele Mittel zur Lebenserhaltung die viele Menschen nicht wünschen. Die unterschiedlichen Wertevorstellungen der Menschen erfordern, im Falle der fehlenden eigenen Einwilligungsfähigkeit genaue Vorgaben zu einer erwünschten oder unerwünschten Behandlung. Besonders ältere Patienten sollten sich frühzeitig über eine künftige medizinische Behandlung mit dem Hausarzt besprechen und den sich daraus ergebenden Willen schriftlich zu Papier bringen. Gerade bei dieser Gruppe ist die Wahrscheinlichkeit einer Demenz auch um ein Vielfaches höher als bei jungen Menschen, weshalb das Erstellen einer Betreuungsvollmacht vorsorglich sehr sinnvoll ist.

Aktive Sterbehilfe darf der Arzt allerdings nicht leisten (auch nicht passiv durch Handreichungen), deshalb sollten Sie sich gar nicht erst verlangen.

Falls Sie keine Patientenverfügung erstellt haben, muss der Arzt Ihren Willen zwar ergründen, dies dürfte jedoch bei hilflosen Menschen schwierig sein. Deshalb wird er im Zweifelsfalle immer die Lebenserhaltenden Maßnahmen anordnen.

Muss sich das Vormundschaftsgericht an meine Betreuungsvollmacht halten?

Der Wille des Patienten in einer Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht ist grundsätzlich für alle Beteiligten verbindlich. Kein Arzt oder Gericht hat das Recht, sich über diese Willensäußerungen hinwegzusetzen. Ihre Betreuungsvollmacht ist also in der Regel verbindlich, sofern Sie diese nicht vage und interpretierbar, sondern konkret beschrieben haben. Die Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung werden bei allen Entscheidungen in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt.