Patientenverfügung Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht besagen: Mein Wille als Patient soll geschehen! Wenn man aufgrund einer schweren Unfallverletzung oder einer unheilbaren Krankheit nicht mehr kommunikationsfähig ist, wäre es doch gut, wenn man nicht völlig den Ärzten und Kliniken ausgeliefert ist. Mithilfe von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten lässt sich selbstbestimmt vorgeben, was im Ernstfall eingesetzt werden darf und was nicht mehr gewünscht ist. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu verfassen ist jedoch gar nicht so leicht. Dem Laien fehlt ganz einfach die Fachkenntnis über die Auswirkungen bestimmter Unterlassungen. In der Regel müssen die Ärzte zwar diesem Wunsch folgen, dürfen jedoch nicht jeden Wunsch blind erfüllen.

Wir erklären Ihnen, was bei der Ausarbeitung der Patientenverfügung Vorsorgevollmacht zu beachten ist. Wichtig ist auch zu wissen, wie der behandelnde Arzt von der Vorsorgevollmacht erfährt. Ärzte müssen in ihrer täglichen Praxis in Notfällen rasch handeln und dabei die Nöte sterbenskranker Menschen in schwierigen Zeiten bewältigen helfen. Patientenverfügung Vorsorgevollmachten erhalten Sie als Vordrucke kostenfrei zur eigenen Weiterverwendung bei Ärzten, Apotheken, den Krankenkassen.

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht – vielfältige Situationen berücksichtigen

Die große Anzahl von möglichen Konstellationen, in die ein Mensch kommen könnte macht es schwer, jede Möglichkeit im Voraus zu bestimmen. Gelegenheiten zur vorausschauenden Willensbekundung geben die schriftlich verfasste Vorsorgevollmacht oder die Patientenverfügung. Damit die Patientenverfügung Vorsorgevollmacht wunschgemäß ausgeführt werden kann, bedarf es klarer Worte des Patienten, denn nur so bietet sie dem behandelnden Arzt im Notfall eine klare Richtlinie.

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, den Wunsch nach ärztlichem Beistand exakt zu formulieren. Allgemeine Formulierungen helfen hier allerdings nicht weiter, denn der Arzt sollte schon genau wissen, was der Patient als angemessen für sich ansieht wie in der nachfolgenden Beispielanweisung demonstriert:

„Bei zum Tode führenden Erkrankungen im letzten Stadium oder bei irreversiblen Hirnschädigungen möchte ich keine Behandlungsarten wie: die Dialyse, eine künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung mehr haben.“

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als PDF-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Es bleibt dem Verfasser also nicht erspart, sich sinnvoller weise mit einigen medizinischen Zusammenhängen vertraut zu machen. Wenn in der Patientenverfügung Vorsorgevollmacht nicht klar erkennbar  ist,  welche Behandlungen man möchte und welche man ausschließt, geht der Arzt von falschen Voraussetzungen aus. Die Formulierungen sind also wichtig, die Form dagegen nicht, der Urheber der Patientenverfügung Vorsorgevollmacht sollte allerdings zweifelsfrei erkennbar und das Dokument unterschrieben sein.

Die Bundesärztekammer sowie die Zentrale Ethikkommission derselben Kammer geben den Ärzten gemeinsame Empfehlungen aus zur Orientierung bei der Umsetzung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auch Patienten können hieraus Hilfen entnehmen bei der Umsetzung der schwierigen Fragen zur Umsetzung eines viel diskutierten menschenwürdigen Sterbens. Diese schriftlich niedergelegten Willensbekundungen von Patienten sind für das Pflegepersonal, die Ärzte und natürlich für die Angehörigen bindend.

Damit man eine umfassende Absicherung seiner persönlichen Vorstellungen erreicht ist es wichtig die richtigen Formulierungen zu nutzen. Nur durch Rücksprache mit dem Hausarzt ist dies eigentlich zu gewährleisten. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten müssen inhaltlich äußerst sorgfältig bedacht und abgefasst werden. Ohne eine exakt formulierte schriftliche Erklärung ist es dem Arzt in Konfliktsituationen nur möglich, den vermuteten Willen eines Patienten umzusetzen. Damit im Notfall die richtige Entscheidung in Ihrem Sinne sichergestellt werden kann, muss die Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder auch eine entsprechende Betreuungsverfügung vorliegen.

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht – Aufbewahrung und Vorlage im Notfall

Sie sollten Ihre Dokumente auf jeden Fall sicher aufbewahren und einer Vertrauensperson eine Kopie aushändigen. Halten Sie einen Hinweis auch in der Brief- Hand- oder Hosentasche bereit. Außerdem sollte man bedenken, dass die Patientenverfügung Vorsorgevollmacht in bestimmten Zeiträumen ständig auch aktualisiert werden sollte, denn die ärztlichen Möglichkeiten schreiten fort. Bei diesen Archiven besteht auch die Möglichkeit der Aufbewahrung:

DVZ Deutsche Verfügungszentrale AG –  Verfügungsdatenbank
Die Deutsche Verfügungszentrale AG archiviert Vorsorge-Original-Schriftstücke. Diese werden auf einer Online – Datenbank hinterlegt und Gerichte, Ärzte, bevollmächtigte Angehörige und Krankenhäuser haben Zugriff und Einsichtsrechte auf die Dokumente. Der Vollmachtsverfasser erhält nach der Hinterlegung einen Notfallausweis. Die Hinterlegungsgebühr beträgt 10 € und hinzu kommen 8,50 Euro pro Quartal. Möglich ist mit dieser Gebühr die Speicherung von Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht des Weiteren können Sie eine Organspende- und Trauerverfügung beifügen. Positiv ist, dass die Aktualisierungen kostenlos möglich sind.

Deutsche Verfügungszentrale AG
www.dvzag.de
Humanistischer Verband Deutschlands – Archiv
Der Humanistische Verband hebt in seinem Archiv Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten im Original auf. Der Kunde bekommt eine Hinweiskarte, damit im Notfall das Dokument eingesehen werden kann. Nichtmitglieder bezahlen je Monat 1 € und die mindeste Vertragszeit ist auf zwei Jahre festgelegt. Der humanistische Verband bietet zudem Unterstützung beim Erstellen von Verfügungen für 96 € an. Nach zwei Jahren kann der Kunde die Verfügungen kostenlos aktualisieren.

Humanistischer Verband Deutschlands    
www.patientenverfuegung.de
Weitere Aufbewahrungsmöglichkeiten finden Sie auch in unseren weiteren Artikeln „Vorsorgeregister“ und zu den verschiedenen Vollmachten.