Patientenverfügung Vollmacht

Die Patientenverfügung Vollmacht kann eine Vorsorgevollmacht oder auch eine Betreuungsverfügung einschließen. Mithilfe einer Patientenverfügungs- Vollmacht oder von Betreuungsverfügungen wahrt jeder Mensch im Krankheitsfalle sein Selbstbestimmungsrecht. Diese Vollmachten stellen eine wesentliche Hilfe für die Angehörigen dar. Für die Behandlung des Arztes kann es unter Umständen eine Einschränkung bedeuten, doch der Wille des Patienten zählt letztendlich.

Die Patientenverfügung wird auch als Patiententestament bezeichnet und muss schriftlich oder wenn noch möglich mündlich geäußert werden. Wenn sich der Patient zu seiner Behandlung noch mündlich äußern kann. Mit Unterstützung einer vorgelegten schriftlichen Patientenverfügung Vollmacht ist auch ein hilfloser  Patient noch in der Lage, seinen Willen zu bestimmen. Er kann in gesunden Zeiten festlegen, welchen Spielraum er dem behandelnden Arzt einräumt. Er muss allerdings, und das ist die größte Schwierigkeit für Laien, Krankheitssituationen und die medizinischen Maßnahmen genau bezeichnen, die bei ihm unterlassen werden sollen. Im Gegensatz zum Testament muss die Patientenverfügung Vollmacht keine vorgeschriebenen Formvorschriften einhalten. Die einzige Vorgabe ist, dass sie schriftlich vorgelegt werden muss.

Patientenverfügungen und auch Vorsorgevollmachten erhalten Sie als Vorlage kostenlos zur eigenen Verwendung bei Ärzten, Apotheken, den Krankenkassen.

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als PDF-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Grundsätzliches zur Patientenverfügung Vollmacht

Das Verfassen einer Patientenverfügung bewegt viele Menschen in Deutschland. Die Bundesregierung hat den Patientenverfügungen Vollmachten am 18.06.2009 gesetzliche Grundlage gegeben.

Mittels einer Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen. Diese können anschließend allein oder kollektiv Entscheidungen mit bindender Wirkung für Entscheidungsunfähige in allen gesundheitlichen Angelegenheiten bei Vorlage der Originalurkunde treffen (§ 1904 Abs. 2 BGB).

Vorsorgevollmachten müssen zur Rechtsform schriftlich erstellt sein. Zudem sollten sie die benannten ärztlichen, zu verrichtenden oder zu unterlassenden Maßnahmen ganz genau auflisten. Dies gilt ganz besondern dann, wenn bei diesen vorgeschriebenen Maßnahmen die Gefahr entsteht, dass der Betroffene stirbt. Die Schriftform ist auch notwendig, wenn die Patientenverfügung Vollmacht eine Zurückweisung sämtlicher lebenserhaltender Maßnahmen enthält.

Wenn ein Bevollmächtigter solche Maßnahmen fordert, die eine Lebensgefahr oder einen schweren und lange anhaltenden Gesundheitsschaden heraufbeschwört, erfordert dies eine Zustimmung vom Vormundschaftsgericht. Das ist nur dann nicht notwendig, wenn der Aufschub der für die Genehmigung erforderlich ist mit zusätzlichen Gefahren von Leib und Leben des Patienten verbunden ist (§ 1904 Abs. 2 BGB). Meist werden sich behandelnde Ärzte im Falle dass ein Bevollmächtigter die ärztlich notwendige lebenserhaltende Maßnahme stellvertretend ablehnt, vom Vormundschaftsgericht die Zustimmung holen. Sollte die Entscheidung des Gerichts längere Zeit in Anspruch nehmen, wird der Arzt die für notwendig erachtete Behandlung durchführen.

Wer sollte unbedingt erfahren von der Patientenverfügung Vollmacht?

Teilen Sie möglichst vielen Menschen mit, dass Sie eine Patientenverfügung Vollmacht erstellt haben. Vor allem auch Ihr Hausarzt sollte Bescheid wissen. Es gibt zudem Registrierungsstellen, bei denen Sie Ihre Patientenverfügung auch kostenlos registrieren lassen können. Zudem sollten Sie Originale dieser Patientenverfügung ihnen nahestehenden Vertrauenspersonen zur Aufbewahrung übergeben damit sie im Notfall auch zur Verfügung stehen.