Vorsorgeregister

Es ist ratsam, die Patientenverfügung zusätzlich noch mit der Vorsorgeverfügung und einer Vollmacht für einen oder mehrere Vertrauenspersonen zu verbinden. Diesen vertrauenswürdigen Menschen übertragen Sie auf diese Weise die Durchsetzung Ihres Willens im Notfall.

Keine Angst, Ihre Stellvertreter sind trotzdem an Ihre schriftlich geäußerten Wünsche ­gebunden. Solle der Abbruch von Lebenserhaltenden Maßnahmen zur Debatte stehen so wird eine wie auch immer geartete Entscheidung des/der Bevollmächtigten von einem Vormundschaftsgericht zusätzlich geprüft.

Mithilfe der Vorsorgevollmacht kann man zum Beispiel festlegen wer im Falle eines Falles Ihre finanziellen Dinge in Ihrem Sinne regeln darf. Ohne eine Vollmacht sind entgegen der landläufigen Annahme nämlich nicht automatisch die Angehörigen hierzu berechtigt. Ohne die Vorlage einer Vollmacht bestimmt in jedem Fall ein neutrales Gericht den Betreuer.

Aus diesen Gründen ist es ratsam eine Patientenverfügung und eine Vorsorgeverfügung zu treffen. Diese Verfügung sollte im Notfall auch aufgefunden werden.

Vorsorgeregister und die Preise für die sichere Aufbewahrung

Die Bundesnotarkammer
verfügt über ein Register, das speichert ob eine Patientenverfügung existiert. Die Information dieser Speicherung stellt dieses Vorsorgeregister auch den Gerichten zur Verfügung. Aufbewahren müssen Sie das Originaldokument, das ist eindeutig ein Nachteil. Eine Registrierung ist zudem nur zusammen mit einer Vorsorgevollmacht möglich, dies wiederum ist ohnehin sinnvoll.
Kosten einmalig:
Anmeldung per Internet, pro Eintrag 15,50 €
Bei Lastschrift 13 €
Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister
10001 Berlin, Postfach 08 01 51
www.vorsorgeregister.de
Der Humanistische Verband
übernimmt und archiviert die Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten im Original. Der Verfasser bekommt eine Hinweiskarte ausgehändigt, die er im Notfall bei sich tragen sollte.
Kosten: Für Nichtmitglieder 1 €/Monat
Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre
Hilfe beim Verfassen der Verfügung wird für 96 € angeboten
Alle 2 Jahre Möglichkeit zur kostenfreien Aktualisierung der Vollmacht
Humanistischer Verband Deutschlands
10179 Berlin, Wallstraße 65
www.patientenverfuegung.de
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz
bietet für ihre Mitglieder kostenlos eine Archivierung von Patientenverfügungen und Vollmachten an. Dokumente werden im Original oder als Kopie hinterlegt. Die Stiftung unterhält auch eine Schiedsstelle, die bei Konflikten um Patientenverfügungen berät und zwischen den Beteiligten vermittelt. Auch Nicht-Mitglieder, egal ob Ärzte oder Angehörige, können sich an die Schiedsstelle wenden. Patientenverfügungen werden dann binnen 2 Werktagen gebührenfrei geprüft.
Jahresbeitrag 42 €
Tarif für Paare 72 €
Deutsche Stiftung Patientenschutz
80469 München, Baldestr. 9
10115 Berlin, Chausseestr. 10
44269 Dortmund, Europaplatz 7
www.stiftung-patientenschutz.de
Deutsches Rotes Kreuz
Patientenverfügungen, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten werden im Original aufbewahrt. Der Verfasser bekommt eine Ausweiskarte im Scheckkartenformat ausgehändigt, die er bei sich tragen sollte. 24 Stunden lang können die Dokumente aufgrund der Hinweise in der Karte im Zentralarchiv angefordert werden. Die Aktualisierungen der Verfügungen und Vollmachten sind kostenlos.
Kosten:
Einmalig 60 Euro
Zentralarchiv des DRK Mainz
55116 Mainz, Altenauergasse 1
www.drk-mainz.org
Die Deutsche Verfügungszentrale AG
Hier werden Originaldokumente sicher archiviert. Zusätzlich für einen schnellen Zugriff im Notfall werden sie in einer Onlinedatenbank hinterlegt. Berechtigte, Gerichte und Krankenhäuser haben im Notfall Zugriff auf die Originaldokumente. Verfasser erhalten für die Brieftasche einen Notfall Ausweis. Aktualisierungen der Dokumente sind bei diesem Register ebenfalls kostenlos. Mit den genannten Gebühren können Sie die Speicherung von Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten sowie Organspenden- und Trauerverfügungen hinterlegen.
Kosten:
Aufnahmegebühr 10 €, + 8,50 Euro / Quartal (Stand Jan. 2010)
Deutsche Verfügungszentrale AG
01097 Dresden, Königstraße 5 a
www.dvzag.de
Betreuungsverfügungen, auch im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht können in einigen deutschen Bundesländern ebenfalls beim zuständigen Vormundschaftsgericht hinterlegt werden.