Patientenverfügung kostenlos

In der Patientenverfügung bestimmt jeder Mensch seine Vorstellungen zu einer medizinischen Versorgung für den Notfall. In der Regel ist man dann schon nicht mehr in der Lage, sich selbst zu artikulieren. Im Notfall haben Ärzte und Angehörige aufgrund Ihrer Patientenverfügung einen Leitfaden wie weit die Behandlungen gehen sollen und was Sie ausschließen. Viele Menschen lehnen die maschinellen lebenserhaltenden Techniken ab. Die Vorstellung in bestimmten Situationen hilflos an einer Maschine zu hängen ist für viele eine Horrorvorstellung. In der kostenlosen Patientenverfügung haben Sie eine Vorlage um zu bestimmen, was nicht mehr angewendet werden soll. Der Gesetzgeber hat das Instrument der Patientenverfügung zugelassen, damit Ärzte in die Lage versetzt werden, den Patientenwillen stärker beachten zu können.

Die Patientenverfügung sollte jedoch auch richtig formuliert werden, damit der behandelnde Arzt auch nach Ihrem Willen handeln kann. Er sollte im Notfall sehr rasch wissen welche weiteren Vorkehrungen im Ernstfall nicht nur nötig sein könnten sondern auch was Sie als Patient möchten. Doch nicht nur der Mediziner, sondern auch die Familie oder auch weitere Vertrauenspersonen müssen gut unterrichtet sein.

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als PDF-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Patientenverfügung – kann ich diese widerrufen?

Ein Widerruf von Patientenverfügungen ist jederzeit gestattet. Voraussetzung hierfür ist:

  • Sie müssen in der Situation des Widerrufs die Einsichtsfähigkeit  haben
  • Es muss möglich sein, dass Sie sich mündlich oder durch ein verständliches Zeichen ausdrücken können
  • Ein Verwandter kann den Widerruf nur mit einer gültige Vollmacht veranlassen

Patientenverfügung: Kostenlos und zentral aufbewahrt

Wenn es eine Patientenverfügung gibt sollte auch klar sein, wo Sie diese aufbewahrt haben. Hierzu wäre auch eine ständig bei sich getragene Hinweiskarte hilfreich. Auch wenn die Ärzte anderer Meinung sind,  müssen sie ihrem Willen nachgehen. Sorgen Sie für eine sichere Aufbewahrung Ihrer Patientenverfügung und dafür, dass die vertrauenswürdigen Personen in Ihrem Umfeld hiervon Kenntnis erhalten.

Patientenverfügung kostenlos„Menschen, die ihre Patientenverfügung an zentraler Stelle aufbewahren wollen, können dies kostenlos bei der Bundeszentrale für Patientenschutz (BPS) tun. Sie bekommen ein Kärtchen, das auf ihre Patientenverfügung hinweist. Ärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste können sich im Notfall bei der Einrichtung der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben erkundigen. Informationen gibt die BPS in Augsburg unter 08 21/5 02 35 66. (Quelle: finanztest 12/2008)“

Wie Rechtsverbindlich eine Patientenverfügung sein kann, ist immer noch umstritten. Eine neue Gesetzesvorlage fordert die  eingehende Beratung durch einen Arzt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Menschen in ihrer Verfügung lebenserhaltende Maßnahmen für sich ablehnen ­wollen. Nur in Notfällen ohne jegliche Überlebenschance dürfte dann so eine Verfügung auch ohne vorherige Beratung Geltung haben.

Patientenverfügungen kostenlos – sichern das Recht auf ein würdiges Sterben

Jeder Mensch hat das Recht sein würdevolles Lebensende selbst zu bestimmen. Dies ist gerade dann der Fall, wenn er diese Entscheidung aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit plötzlich verliert. In der Patientenverfügung hat man die Möglichkeit die eigenen Wünsche sehr genau im Voraus festzulegen. Es ist sinnvoll, die eigenen Vorstellungen zur Betreuungsperson zum Handlungsbevollmächtigten oder zum Umfang von ärztlichen Behandlungsleistungen schriftlich zu dokumentieren.