Betreuungsverfügung

Das Vormundschaftsgericht bestimmt, wenn keine Betreuungsverfügung vorliegt, wer im Falle Ihrer Unfähigkeit für Sie bestimmte Willensäußerungen vornimmt. Wenn ein von Ihnen Bevollmächtigter eine Betreuungsverfügung vorlegt, ist diese Anordnung einer Betreuung überflüssig. Eine Betreuung könnte vom Gericht nur dann angeordnet werden:

  • Wenn der Patient hierzu nicht mehr in der Lage ist
  • Eine Vollmacht nicht vor liegt
  • Die Vollmacht reicht nicht aus oder ist ungültig

Wen kann ich in einer Betreuungsverfügung benennen?

In der Betreuungsverfügung können Sie eigene Vorgaben zur Person Ihres Betreuers und Vorgaben zur Wahrnehmung dieser Aufgaben festgelegt werden. Der verfügte Betreuer entscheidet im Rahmen des vorgegebenen Aufgabenbereiches für den Vollmachtgeber.

Wer kann nicht Betreuer werden?

Folgender Personenkreis kann nach § 1897 Abs. 3 BGB nicht zum Betreuer in einer Betreuungsverfügung bestimmt werden:

  • Angestellte von Alten- und Pflegeheimen in der eine zu betreuende Person untergebracht ist oder wohnt.
  • Wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, z.B. ein Arbeitsverhältnis

Vormundschaftsgerichte müssen rechtskräftige Betreuungsverfügungen grundsätzlich berücksichtigen. Dasselbe gilt auch für den Betreuer, der nur im Rahmen des vorgegebenen Aufgabenkreises für den Betreuten handeln darf. Er muss das Betreuungsrecht nach § 1896 ff. BGB einhalten. Zudem werden Betreuer auch vom Vormundschaftsgericht kontrolliert. Der Betreuer ist keinesfalls berechtigt, Maßnahmen gegen den feststellbaren Willen des Patienten durchzuführen.

Kombination aus Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Mithilfe der Vorsorgevollmacht ernennt der Vollmachtgeber einen Bevollmächtigten in allen gesundheitlichen Angelegenheiten. Somit hat der Arzt im Ernstfall einen kompetenten Ansprechpartner der auch im Sinne des Vollmachtgebers Entscheidungen treffen kann. Er muss allerdings auch den Willen des Hilflosen vertreten und dessen mutmaßlichen Willen deshalb auch gut kennen.

In der Praxis wird immer wieder deutlich, dass es einen großen Unterschied macht, ob ein gesunder oder ein ernsthaft erkrankter Mensch entscheiden muss über sein Schicksal. In gesunden Zeiten und ohne das Wissen um die schwere Erkrankung wird leichter eine Verfügung über den Behandlungsabbruch erstellt als in der jeweiligen bedrückenden Situation. Die existenzielle Betroffenheit bei einer unheilbaren Krankheit erfordert viel Fingerspitzengefühl vom Betreuer um über die weitere Behandlung zu entscheiden. Führen Sie vor dem erstellen von weitreichenden Verfügungen vertrauensvolle und offene Gespräche mit Ihrem Arzt. Es ist ganz bestimmt nicht leicht, vorausschauende und kluge Entscheidungsoptionen zu besprechen, doch Ihr Arzt wird Sie sicher auch auf entsprechende Behandlungsalternativen hinweisen.

Muster Betreuungsverfügung anfordern:

BetreuungsverfügungHier finden Sie unsere Muster Vorlage im Word-Format für eine Betreuungsverfügung. Diese dient als Anregung und ersetzt nicht die sorgfältige Überprüfung. Nach Eingabe Ihrer E-Mail Adresse und der Bestätigung der Hinweise erhalten Sie den Downloadlink per E-Mail zugeschickt. Unser Muster steht Ihnen dann zur persönlichen Anpassung im Word-Format zur Verfügung.








Vor allem sind diese Gespräche auch zwischen Vollmachtnehmer und –Geber sehr wichtig, denn der Betreuende sollte sehr gut über Ihre Wünsche informiert sein, damit er im Notfall in Ihrem Sinne handeln kann.

Die Betreuungsverfügung versetzt Sie in die Lage, Ihren Betreuer in einer hilflosen Situation selbst zu bestimmen. Sie können eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen in der Betreuungsverfügung. Diese könnte auch die Behandlung in einen Krankenhaus, oder die Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim veranlassen.